SRH Campus Hamburg

FAQ – Studieren in Hamburg

Deine Fragen. Unsere Antworten.

FAQ SRH Campus Hamburg
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Die häufigsten Fragen zum Studium

Du überlegst, ein Studium am SRH Campus Hamburg zu beginnen, hast aber viele Fragen? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben dir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Informationen zur Studienwahl

Bei uns am SRH Campus Hamburg bieten wir dir Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Logistik, Management und Informatik. So kannst du zum Beispiel in unserem Masterstudiengang „Supply Chain Management“ die Gegebenheiten in Hamburg mit dem drittgrößten Hafen Europas wunderbar nutzen und zum Profi in Sachen moderner Logistik werden. Eine Übersicht unserer Studiengänge findest du hier:

Wenn du noch nicht sicher bist, welcher Studiengang der Richtige für dich ist oder welche Spezialisierung am besten zu dir und deinen Zukunftsplänen passt, dann helfen wir dir in der Studienberatung gerne weiter. Hier kannst du mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom SRH Campus Hamburg an deinen individuellen Wünschen und Plänen arbeiten und das passende Studium sowie die passenden Fächer heraussuchen.

Unsere Hochschule gehört zur SRH Berlin University of Applied Sciences, die noch mehrere Standorte in Berlin und Dresden hat. Unsere Hochschule ist staatlich anerkannt und unsere Studiengänge sind akkreditiert. Dir entstehen also keinerlei Nachteile bei deiner Karriere. Im Gegenteil. Du nutzt die Angebote der privaten Hochschule und hast hinterher einen staatlich- und international-anerkannten Abschluss.

Wenn du etwa schon arbeitest oder Familie hast, kannst du trotzdem deinen Studienabschluss an der SRH machen. Dank der Bachelor- und Masterstudiengänge der „Mobile University“, unserer SRH-Schwesterhochschule, geht das auch berufsbegleitend im Fernstudium. Am SRH Campus Hamburg kannst du an freiwilligen Präsenzveranstaltungen teilnehmen und hier deine Prüfungen schreiben. Ganz in deinem individuellen Rhythmus.

Informationen zur Bewerbung

Du hast dich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang am SRH Campus Hamburg entschieden? Dann geht es jetzt an die Bewerbung. Neben verschiedenen Unterlagen wirst du dabei auch zu einem Gespräch an unsere Hochschule eingeladen, bei dem wir dich besser kennenlernen und über deine Zukunftspläne sprechen können. Je nach Studiengang gibt es noch spezifische Zulassungsbeschränkungen. Welche, erfährst du auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.

Die meisten unserer Studiengänge starten sowohl im April als auch im Oktober. Für unsere Studiengänge gibt es keine Bewerbungsfristen. Du kannst dich auch bis kurz vor Semesterstart bei uns bewerben. Bedenke aber vor allem, wenn du dich aus dem EU-Ausland bewirbst, dass der Antrag für ein Visum bis zu drei Monate dauern kann. Je früher du dich also bei uns bewirbst, um so mehr Zeit hast du für die Organisation deines Studiums. Das gilt auch für die Wohnungssuche und Finanzierungsfragen.

Je nach Studiengang gibt es spezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Diese erfährst du auf den Seiten deines Wunschstudiengangs oder bei der Studienberatung.

  • Hochschulzugangsberechtigung für Bachelorstudiengänge: Für ein Studium an einer deutschen Hochschule benötigst du eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Seit einigen Jahren besteht für berufserfahrene Menschen ohne Abitur oder Fachhochschulreife aber die Möglichkeit, zum Studium zugelassen zu werden (mehr Infos zum Studium ohne Abitur)
  • Hochschulabschluss für Masterstudiengänge
  • Numerus Clausus (NC): Für keinen der Studiengänge der SRH Berlin University of Applied Sciences gibt es einen Numerus Clausus. Allerdings führen wir nach erfolgreicher Bewerbung ein persönliches Bewerbungsgespräch mit dir und prüfen, ob die Studieninhalte zu deinen Interessen passen. Bei manchen Studiengängen im kreativen Bereich kann auch eine weitere Zugangsprüfung stattfinden.

Sprachanforderungen bei englischsprachigen Studiengängen: Um dich zulassen zu können, bitten wir dich, einen Sprachtest bei der Onlinebewerbung einzureichen. Wir akzeptieren:

  • TOEFL 87 ibt (direkte Aufnahme)
  • TOEFL 79 – 86 ibt (mit Zusatzvereinbarung)
  • TOEIC 785 (Listening/Reading 785, Speaking 160, Writing 150)
  • IELTS/IELTS Online (academic) 6,5 on average. Abweichungen dazu regelt die Leitlinie des Language Centers in der jeweils aktuellen Fassung
  • CAE (grade A, B, or C)
  • CPE (grade A, B or C)
  • FCE (grade A, B or C)
  • Pearson English Test Academic (PTE-A): 59 Punkte
  • Linguaskill: 176 - 184 (CES) - all four skills required

Zurzeit akzeptieren wir aufgrund von Covid-19 auch folgende Englischtests:

Sprachanforderungen bei DEUTSCHsprachigen Studiengängen: Wenn du aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland kommst oder Deutsch nicht deine Muttersprache ist, bitten wir dich, einen der folgenden Sprachtests bei der Onlinebewerbung einzureichen:

  • DSH-Prüfung (Stufe 2)
  • TestDaF (TDN 4 in allen Teilprüfungen. Sofern in einer Teilprüfung die Note 3 vorliegt, kann diese ausgeglichen werden, wenn in einer anderen Teilprüfung die Note 5 vorliegt und insgesamt mindestens 16 Punkte erzielt worden sind)
  • das Goethe-Zertifikat C1 oder C2 bzw. Telc C1 oder C2 (Mindestnote gut/2)
  • das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (KMK), auch DSD II genannt
  • die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs, Prüfungsteil Deutsch
  • telc C1 Hochschule

Der Zulassungsprozess kann bis zu zwei Wochen nach dem Auswahlgespräch dauern. Wir nehmen uns Zeit, deine Dokumente genau durchzusehen und unser gemeinsames Gespräch zu bewerten.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Du hast keine EU- und EWR-Staatsangehörigkeit?
Falls du nicht Bürgerin oder Bürger eines Landes der Europäischen Union oder eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) bist und in Deutschland studieren möchtest, musst du bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland ein Visum beantragen, BEVOR du nach Deutschland kommst. Ohne gültiges Studienvisum für Deutschland dürfen wir dich nicht immatrikulieren.

Staatsangehörige, die vor ihrer Ankunft kein Visum beantragen müssen:
Wenn Du Staatsbürgerin oder -bürger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, des Vereinigten Königreichs oder der USA bist, kannst du ohne Visum nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino und der Schweiz. Nach der Einreise müssen Staatsangehörige dieser Länder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Studierende, die für ein Studium in Deutschland ein Visum benötigen, müssen dieses (oder eine gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie bereits in Deutschland leben) zu Beginn des Studiums nachweisen, um vollständig immatrikuliert zu werden und um weitere Unterlagen, Dienstleistungen und Vorlesungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige, die vor ihrer Ankunft kein Studienvisum beantragen müssen. Bitte beachte, dass Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.

Bitte erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland, ob du für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigst.

Bitte beantrage ein nationales Visum (D-Visum) für Studienzwecke, wenn du für mindestens ein Semester (6 Monate) am SRH Campus Hamburg studieren möchtest (reguläre Studierende und Exchange/Study Abroad Studierende). Bitte überprüfe die Gültigkeit deines nationalen Visums (90 Tage oder 180 Tage), sobald du nach Deutschland eingereist bist, da du dein nationales Visum vor Ablauf in eine Aufenthaltserlaubnis abändern musst.

Einige Studierende (insbesondere Exchange/Study Abroad Students) erhalten anstelle eines 90-Tage nationalen Visums (D) ein nationales Visum (D) mit einer Gültigkeit von bis zu zwölf Monaten. Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, erhalten manchmal so ein Visum. Da es für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten sollte, brauchen sie nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen

Achtung! Ein Schengenvisum (C) ist nur für bis zu 90 Tage gültig (nur für touristische Zwecke oder Short Courses) und gilt nicht für dein Studium in Deutschland und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Wenn du kein Einreisevisum für Deutschland benötigst, musst du innerhalb der ersten 90 Tage nach deiner Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).

Wenn du deine Visum erhältst, wirst du feststellen, dass es nur 90/180 Tage gültig ist. Dies ist kein Fehler und kein Grund zur Sorge. Das nationale Visum ist ein Einreisevisum und muss nach deiner Ankunft bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis übertragen werden.

Die Bearbeitungszeiten für Visa können mehrere Monate dauern, weshalb du deinen Antrag so früh wie möglich stellen solltest. Bitte bedenke, dass für einen Termin eine erhebliche Wartezeit (4 bis 6 Wochen) und eine Bearbeitungszeit von weiteren 4 bis 8 Wochen entstehen kann. Wir bitten dich, dich mindestens 3 Monate vor Semesterbeginn mit der deutschen Botschaft im Heimatland in Verbindung zu setzen.

Um ein Studienvisum beantragen zu können, benötigst du einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule. Des Weiteren brauchst du einen gültigen Reisepass, ein aktuelles Foto, ein Nachweis über deine Finanzierung sowie einige weitere Bewerbungsunterlagen.

Fast alle Studierende, die ein Visum beantragen, müssen einen Nachweis über ihre finanziellen Mittel erbringen, um ein nationales Visum beantragen zu können. du muss nachweisen, dass du in der Lage bist, dein Studium in Deutschland finanzieren zu können.

Als Nachweis wird meist Folgendes akzeptiert:

  • Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern
  • Bürge mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Sicherheitszahlung auf ein Sperrkonto
  • Bankbürgschaft
  • Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers

Denke daran, dass sich Visumsbestimmungen von Land zu Land unterscheiden können. In vielen Ländern ist ein Sperrkonto oft als einziger finanzieller Nachweis zugelassen. Bitte setz dich daher so früh wie möglich mit der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland in Verbindung.

Ein Sperrkonto ist ein Konto, das Devisenkontrollen in einem Land unterliegt, das den Betrag seiner Währung einschränkt, der in andere Länder transferiert oder in andere Währungen umgetauscht werden kann. Kurz gesagt, handelt es sich um ein Konto, das für den Kontoinhaber nicht frei zugänglich ist und zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel dient.

Es gibt mehrere Banken, die diese Dienstleistung anbieten. Einige werden direkt von den Botschaften empfohlen.

  • Die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen kann mehrere Wochen dauern. Bitte buche deinen persönlichen Termin daher frühzeitig.
  • Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit.

Wo muss ich hin?
Entweder zu einer der Ausländerbehörden in deinem Bezirk oder zum

Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken...

  • Kannst du arbeiten: Du darfst während des Kalenderjahres bis zu 120 volle Tage (ganzer Tag = 8 Stunden pro Tag) oder 240 halbe Tage (halber Tag = 4 Stunden) arbeiten. Selbständige Arbeit ist nicht erlaubt.
  • Kannst du dich während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels in den Staaten des Schengenraums frei aufhalten, und zwar für einen Gesamtaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Diese Regelung gilt nur für Besuche zu touristischen Zwecken. Achtung! Um in einem anderen Land der Europäischen Union zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, musst du unter Umständen ein Studien- oder Praktikumsvisum beantragen. Bitte erkundige dich bei der jeweiligen Botschaft über die Voraussetzungen.
  • Kannst du bei Botschaften in Deutschland andere Visa beantragen: Dies kann relevant sein, wenn du ein Austauschsemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest.
  • Musst du die Gültigkeit deines Reisepasses überprüfen: Deine Aufenthaltserlaubnis ist nur in Verbindung mit deinem Reisepass gültig. Läuft dein Reisepass vor der Aufenthaltsgenehmigung ab, ist deine Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn du Deutschland für mehr als sechs Monate verlässt, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis automatisch.
  • Bist du für deine Aufenthaltsstatus in Deutschland selbst verantwortlich und musst das Ablaufdatum deines Reisepasses und deiner Aufenthaltserlaubnis selbst überprüfen.  

Informationen zum Studienort

Unser Campus ist zentral gelegen, fußläufig zu den großzügigen Parkanlagen „Planten un Blomen“ sowie der malerischen Binnenalster mit vielseitigen Einkaufsmöglichkeiten. Unsere Hochschule ist in dem unter Denkmalschutz gestellten Kontorhaus an der Esplanade untergebracht. Ganz in der Nähe befinden sich auch die historischen Colonnaden, die Kunsthalle mit bedeutenden Kunstsammlungen und Ausstellungen, der Dammtor- und der Hauptbahnhof sowie zahlreiche U-Bahn-, S-Bahn- und Bushaltestellen.

Am SRH Campus Hamburg findest du eine Cafeteria, in der du dich mit Snacks und Getränken versorgen kannst. Ansonsten liegt der Campus fußläufig in der Nähe zahlreicher Restaurants und Imbissbuden, wo du dich ganz nach deinem Geschmack stärken kannst.

Die SRH Berlin University of Applied Sciences ist Mitglied im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh). Somit profitieren die Studierenden (in Zeiten von COVID-19) deutschlandweit bzw. an allen Standorten der Hochschule in Berlin, Dresden und Hamburg u.a. von der Nutzung der kostenlosen Online-Angebote des adhs bzw. der Mitgliedhochschulen. Dies beinhaltet z. B. Podcasts, STAY@HOME-CHALLENGES und Workouts. Aktuelle Informationen dazu erhältst du hier.   

Darüber hinaus gibt es bestimmte Bildungs- und Wettkampfangebote des adhs, die die Studierenden deutschlandweit nutzen können. Die aktuelle Bildungs- und Wettkampftermine des adhs findest du hier. Weitere Informationen zu den Wettkampfveranstaltungen des adhs erhältst du auf der Website des adhs.

Über weitere Angebote und Entwicklungen informieren wir.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, in Hamburg während deines Studiums zu wohnen. Auf jeden Fall solltest du aber genügend Zeit bei der Suche einplanen. Da unser Campus gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, musst du nicht zwingend hier im Viertel wohnen. Von WG über Studentenwohnheim bis zur eigenen Wohnung kannst du das auswählen, das am besten zu dir passt. Und zu deinem Geldbeutel. Zum Beispiel haben wir ein gewisses Kontingent im Studentenwohnheim „The Fizz“ reserviert. Wie du da rankommst und welche Tipps wir sonst für dich haben, erfährst du hier:

Wir sind eine private Hochschule und erheben daher Studien- und Anmeldegebühren:

  • Die Monats- bzw. Semester-Studiengebühren für Studierende mit und ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten. Sobald du deinen Studienvertrag unterschrieben hast, bleibt der Studiengebührbeitrag (pro Monat/pro Semester) über die gesamte Studienzeit gleich.
  • Zu Studienbeginn wird einmalig eine Anmeldegebühr von 750 € (EU/EWR) / 1000 € (Nicht-EU/EWR) erhoben.

Um dein Studium zu finanzieren, stehen dir mit Bildungsfonds, Studienkredit, BaföG oder Stipendien zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Hier kannst du auswählen, welche Finanzierung für dich die richtige ist. Dabei unterstützt dich gerne unsere Studienberatung. Die verschiedenen Optionen haben wir für dich zusammengefasst:

Den akademischen Kalender mit Terminen, Prüfungzeiten, vorlesungsfreien Zeiten, etc. findest du hier.